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Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer gilt seit dem 1. Januar 2025. Auf dem Weg dorthin waren einige Etappen zu meistern: der gemeinsame Gutachterausschuss des Landkreises Sigmaringen musste die Bodenrichtwerte festlegen, die Eigentümerinnen und Eigentümer mussten ihre Grundsteuererklärungen abgeben und die Finanzämter mussten die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erlassen. Um die finale Grundsteuer berechnen zu können, brauchte es zuletzt noch unsere Hebesätze der Gemeinde Hohentengen, die 2025 durch den Gemeinderat erlassen wurden.

Die wichtigsten Fragen zur Grundsteuer, Baden-Württemberg

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerttabellen sind über den Gemeinsamen Gutachterausschuss hier abrufbar.

Außerdem sind die Daten über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem des Landes hier einsehbar.

Hebesätze

  • Hebesatz Gewerbesteuer 350 v.H.
  • Hebesatz Grundsteuer A 521 v.H.
  • Hebesatz Grundsteuer B 498 v.H.