Grundsteuerreform
Die neue Grundsteuer gilt seit dem 1. Januar 2025. Auf dem Weg dorthin waren einige Etappen zu meistern: der gemeinsame Gutachterausschuss des Landkreises Sigmaringen musste die Bodenrichtwerte festlegen, die Eigentümerinnen und Eigentümer mussten ihre Grundsteuererklärungen abgeben und die Finanzämter mussten die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erlassen. Um die finale Grundsteuer berechnen zu können, brauchte es zuletzt noch unsere Hebesätze der Gemeinde Hohentengen, die 2025 durch den Gemeinderat erlassen wurden.
Hebesätze
- Hebesatz Gewerbesteuer 350 v.H.
- Hebesatz Grundsteuer A 521 v.H.
- Hebesatz Grundsteuer B 498 v.H.