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Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.hohentengen-goege.de.

Die Gemeinde Hohentengen ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unverhältnismäßige Belastung
  • PDFs/Informationsblätter zum Download:

Einzelne PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Bei älteren Dokumenten können unter anderem eine korrekte Überschriftenstruktur, Dokument-Tags, Alternativtexte für Abbildungen oder eine sinnvolle Lesereihenfolge fehlen. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

  • Einzelne zum Download angebotene Office-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
  • Auf einzelnen Seiten sind Inhalte externer Anbieter eingebunden. Für deren barrierefreie Gestaltung sind teilweise die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Soweit uns Barrieren bekannt sind, werden diese nachfolgend benannt.

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach §1 Absatz 3 BITVO M-V vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Werden uns weitere Barrieren bekannt, bemühen wir uns, diese im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten zeitnah zu beheben.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 14.08.2026

Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft/aktualisiert am: 14.08.2026

Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 18.08.2026 bis 01.09.2026 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.hohentengen-goege.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Hohentengen

Steige 10
88367 Hohentengen
E-Mail: info(@)hohentengen-online.de

Telefon: 07572 7602-0
Telefax: 07572 7602-250

Link zum Kontaktformular

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.